Grätzlkonsens

12.11.2021

Der Grätzlkonsens stellt den verbindlichen Rahmen dar, in dem wir im Camp und in den Grätzln unser Zusammenleben gestalten. Er wurde in einem gemeinsamen Prozess entworfen und im Konsent beschlossen. Alle Menschen, die sich dieser Vereinbarung anschließen, laden wir herzlich ein, sich am Camp und in den Grätzln zu beteiligen. Der Grätzlkonsens ist ein stetiger Prozess und kann fortlaufend erweitert werden.

Punkt 1: Wir praktizieren zivilen Ungehorsam und verwenden unsere Körper für gewaltlosen Widerstand. Wir wollen Menschen mit Respekt und Wohlwollen begegnen.

Punkt 2: Wir stellen uns entschlossen gegen jegliche Form von Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ableismus, Nationalismus und jede andere Diskriminierung. Wir bitten alle, aber insbesondere weiße cis-Männer ihre Privilegien, Auftreten und Gesprächsverhalten zu reflektieren.  

Punkt 3: Wir haben grundsätzlich ein Verbot von Alkohol und anderen Drogen im Camp und in den Grätzln. In Ausnahmefällen wie bei Feierlichkeiten kann gemeinsam eine Ausnahme beschlossen und gemäßigter Konsum erlaubt werden. Dafür müssen alle anwesenden Personen mit der Ausnahmeregel einverstanden sein.

Punkt 4: Wir nehmen die Corona-Pandemie ernst und wenden auf den Camps die 3G-Regeln an. Wenn Menschen das Bedürfnis danach haben oder wir viele Menschen in geschlossenen Räumen sind, ziehen wir alle die Masken auf. Wir bitten außerdem alle Menschen, mindenstens ein Mal pro Woche einen kostenlosen PCR-Test zu machen. Insbesondere bei Großveranstaltungen greift unser gesondertes Hygienekonzept.

Punkt 5: Wenn Fotos im Bereich des Camps und der Grätzl gemacht werden, ist darauf zu achten, dass Personen, die nicht zuvor zugestimmt haben, nicht erkennbar sind. Es muss respektiert werden, wenn Personen nicht fotografiert werden wollen.

Punkt 6: Bei Verstößen gegen den Grätzlkonsens versuchen wir die Probleme zunächst einvernehmlich im Dialog zu lösen. Erst wenn klärende Gespräche gescheitert sind, kann ein Plenum angekündigt und einberufen werden, bei dem Verwarnungen bis hin zum Ausschluss der Person diskutiert und im Plenum beschlossen werden. Eine Person außerhalb des betroffenen Grätzls sollte die Mediation leiten. Bei Übergriffigkeiten oder Gefährdungen kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden, sollte aber im Anschluss im Plenum thematisiert werden.  

Falls etwas unverständlich erscheint oder du Fragen dazu hast, erkundige dich gerne bei uns. Wir versuchen Klarheit zu schaffen.